CRA-Compliance (Cyber Resilience Act)
Mit dem Cyber Resilience Act (CRA) schafft die Europäische Union zum ersten Mal einen verbindlichen, horizontalen Rechtsrahmen für die Cybersicherheit von Produkten mit digitalen Elementen. Was die DSGVO für den Datenschutz war, wird der CRA für die Produktsicherheit: ein Gesetz mit weitreichenden Pflichten, empfindlichen Strafen — und einem konkreten Zeitplan.
Ein wichtiger Hinweis vorweg: IT-Wachdienst bietet keine Beratung im juristischen Sinn an. Wir unterstützen Sie bei der technischen Umsetzung der Anforderungen. Die Interpretation der hier zitierten Rechtstexte ist naheliegend, erhebt aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Korrektheit.
Warum CRA-Maßnahmen jetzt notwendig sind
Der CRA (Verordnung (EU) 2024/2847) ist am 10. Dezember 2024 in Kraft getreten. Auch wenn die Hauptpflichten erst ab 11. Dezember 2027 vollständig greifen, beginnt die Uhr bereits jetzt zu ticken:
- Ab 11. September 2026 gelten die Meldepflichten für aktiv ausgenutzte Schwachstellen und schwerwiegende Sicherheitsvorfälle.
- Security-by-Design lässt sich nicht kurz vor Fristablauf nachrüsten — sichere Produkte müssen von Anfang an sicher entwickelt werden.
- Schwachstellen-Management, technische Dokumentation und ein Software Bill of Materials (SBOM) sind Prozesse, die Zeit zum Aufbau brauchen.
Wer Produkte mit digitalen Elementen herstellt, importiert oder vertreibt, sollte deshalb jetzt mit der Vorbereitung beginnen.
Was der CRA von Unternehmen verlangt
Der CRA stellt eine Reihe grundlegender Anforderungen, die für die gesamte Lebensdauer eines Produkts gelten:
- Security by Design & by Default — Sicherheit muss von der Konzeption an mitgedacht und in den Standardeinstellungen aktiv sein.
- Schwachstellen-Management — Hersteller müssen Schwachstellen über den gesamten Lebenszyklus identifizieren, dokumentieren und durch Sicherheitsupdates beheben.
- Software Bill of Materials (SBOM) — Eine nachvollziehbare Auflistung aller verwendeten Komponenten und Abhängigkeiten.
- Meldepflichten — Aktiv ausgenutzte Schwachstellen und schwere Vorfälle müssen an ENISA bzw. das zuständige CSIRT gemeldet werden — eine Frühwarnung binnen 24 Stunden, eine detaillierte Meldung binnen 72 Stunden.
- Konformitätsbewertung & CE-Kennzeichnung — Die Einhaltung der Anforderungen ist nachzuweisen und zu dokumentieren.
Für wen ist das relevant?
Betroffen ist nicht nur die klassische Hardware-Industrie. In den Anwendungsbereich fallen unter anderem:
- Hersteller von vernetzten Geräten und IoT-Produkten
- Anbieter von Software-Produkten, Apps und SaaS-Komponenten
- Entwickler von Bibliotheken, Frameworks und Komponenten, die in andere Produkte einfließen
- Importeure und Händler, die Produkte mit digitalen Elementen auf dem EU-Markt bereitstellen
Wie der IT-Wachdienst Sie unterstützt
Der CRA fordert auf vielen Ebenen technische Maßnahmen — und genau hier ist der IT-Wachdienst Ihr vielseitiger Partner. Wir begleiten Sie entlang des gesamten Produktlebenszyklus:
- Bedrohungsanalyse & Threat-Modeling-Training — Security by Design beginnt im Kopf Ihrer Entwickler. Wir schulen Ihr Team darin, Risiken früh zu erkennen.
- Schwachstellen-Scan — Kontinuierliche, automatisierte Überprüfung Ihrer Systeme als Fundament eines belastbaren Schwachstellen-Managements.
- Penetrationstest — Manuelle, tiefgehende Sicherheitsprüfung Ihrer Produkte und Anwendungen mit detailliertem Bericht.
- Angriffsoberflächen-Analyse — Wir zeigen auf, wie ein Angreifer Ihre Produkte und Infrastruktur sieht.
- Vorab-Prüfung — Bereiten Sie sich gezielt auf Konformitätsbewertungen und externe Audits vor.
- Sicherheitsberatung — Strategische Begleitung beim Aufbau Ihrer Security-Prozesse.
So schaffen Sie die technische Grundlage, die der CRA voraussetzt — und verwandeln eine regulatorische Pflicht in einen echten Wettbewerbsvorteil: nachweisbar sichere Produkte, denen Ihre Kunden vertrauen.
Worauf warten Sie?
Die Fristen rücken näher. Lassen Sie uns gemeinsam klären, wo Ihr Unternehmen steht und welche Maßnahmen für Ihre CRA-Konformität sinnvoll sind.